Personaleinsatz

Personaleinsatz

Personaleinsatz

Sollen im Rahmen eines Vertrages Personale von Nachauftragnehmern zum Einsatz kommen, müssen diese vor Ersteinsatz zunächst per Eingangscheck überprüft werden. Die Eingangschecks für Triebfahrzeugführer, Zugführer und Rangierbegleiter erhalten Sie von der Eisenbahnbetriebsleitung der DB Bahnbau Gruppe GmbH. 

Einen Link zur gesetzlichen Unfallversicherung ist im Button „Arbeitsschutz“ enthalten. 

Prüfung vor Ersteinsatz

Vor dem Ersteinsatz sind Personale von Nachunternehmern hinsichtlich ihrer Kompetenzen zu überprüfen. Die Fachmitteilung 27/2021 des Eisenbahn-Bundesamtes legt fest, dass eine ausschließliche Dokumentenprüfung nicht ausreichend ist.

Die DB Bahnbau Gruppe GmbH bedient sich hierzu einer web-basierten Kompetenzfeststellung für Mitarbeitende im Bahnbetrieb. Die Kompetenzfeststellung enthält wesentliche Elemente zum Sicherheitsmanagement der DB Bahnbau Gruppe GmbH und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, die mit einem Erreichungsgrad von 70 % abgeschlossen werden muss. Die Auswertung aus der Lernerfolgskontrolle sind unter bbg-ebl@deutschebahn.com  an die Eisenbahnbetriebsleitung zu senden. 

  • Kompetenzfeststellung für Triebfahrzeugführer (ZB-Klasse A+B2)
  • Kompetenzfeststellung für Triebfahrzeugführer (ZB-Klasse A+B2, Klasse B2 eingeschränkt auf Sperrfahrten z. B. Tf von Zweiwegefahrzeugen)
  • Kompetenzfeststellung für Zugführer und Rangierbegleiter

Für die Kompetenzfeststellung wenden Sie sich bitte an die Eisenbahnbetriebsleitung unter: 
bbg-ebl@deutschebahn.com

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Regelmäßige Fortbildung

Die jährliche Fortbildung besteht aus den Themen Eisenbahnbetrieb sowie Fahrzeug-, Brems- und Wagentechnik. Das Thema Eisenbahnbetrieb ist immer in der zweiten Jahreshälfte durchzuführen und bis zum Fahrplanwechsel im Monat Dezember abzuschließen. Ohne Fortbildungsunterricht Betrieb erlischt die Einsatzerlaubnis des Mitarbeitenden mit dem letzten Tag des alten Fahrplanjahres. Diese Vorgehensweise berücksichtigt die Regelwerksänderungen zum Fahrplanwechsel. Die durch die Eisenbahnbetriebsleitung der DB Bahnbau Gruppe GmbH vorgegebenen Themen für die FIT-Unterrichte finden Sie hier.

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Betriebskontrolle

Die direkte Überwachung, auch Betriebskontrolle genannt, ist für jeden Mitarbeitenden im Bahnbetrieb jährlich mindestens einmal nachzuweisen. Sie findet am Arbeitsplatz des Mitarbeitenden bei der Ausübung seiner Tätigkeit statt. Alternativ hat sich für Triebfahrzeugführer die Überwachungsfahrt am Fahrsimulator mit der Bewältigung betrieblich anspruchsvoller Situationen als guter Nachweis etabliert. Betriebskontrollen werden in der Regel von damit besonders beauftragten Mitarbeitenden der DB Bahnbau Gruppe GmbH durchgeführt und protokolliert. Die Überwachungsprotokolle enthalten auch Themen für Lehrgespräche, die jährlich wechseln.

Insbesondere bei relativ selten eingesetzten Mitarbeitenden anderer Unternehmen unter der Sicherheitsverantwortung der DB Bahnbau Gruppe GmbH können auch Betriebskontrollen Dritter anerkannt werden. Die Grundlage liefert die Rechtsprechung des VG Köln: 

„Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen hat die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten seines für sicherheitsrelevante Aufgaben eingesetzten Personals selbst zu ermitteln, kann sich dabei aber auch eines Erfüllungsgehilfen bedienen und sich Überprüfungen Dritter zu Eigen machen, soweit es diese selbst ausreichend überprüft."

Es werden nur Überwachungsnachweise anerkannt, die diese Anforderungen erfüllen. Nachweise der Fahrten am Simulator müssen als Überwachungsfahrt ersichtlich sein und die betrieblichen Situationen sowie das Verhalten des Triebfahrzeugführers dokumentieren. 

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Arbeitsschutz

Durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde die DGUV-Information 214-089 „Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb“ neu erstellt und zum 01.05.2021 herausgegeben. Sie wendet sich an alle Versicherte, die als Mitarbeitende im Eisenbahnbetrieb tätig sind.

Durch die Umsetzung der enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen können Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.

Die DGUV-I 214-089 kann auf der Seite der DGUV heruntergeladen werden.

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