Allgemeines
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
Es werden aus der Sichtweise des Eisenbahnbetriebes zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden. Das Unterscheidungskriterium besteht in der Zuteilung der Trasse für eine Zugfahrt und die damit zusammenhängenden Rangierfahrten. Ist die DB Bahnbau Gruppe GmbH Trasseninhaberin, übernimmt sie die Sicherheitsverantwortung und gibt die Regeln dem Nachauftragnehmer vor. Erhält ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Kooperation die Trasse, so steht dieses in der Sicherheitsverantwortung und bestimmt die Regeln.
Diese Webseite soll die notwendigen Informationen für den Fall bereitstellen, dass die Sicherheitsverantwortung bei der DB Bahnbau Gruppe GmbH liegt.
Ende des Expander-InhaltesGrundsätze der Zusammenarbeit im Eisenbahnbetrieb
Der Trasseninhaber trägt die Verantwortung für die eingesetzten Personale, die Fahrzeuge und die Betriebsregeln. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen wurde durch die Rechtsprechung detaillierter ausgeführt, wie tiefgreifend die Maßnahmen des verantwortlichen EVU greifen müssen:
Verantwortlich für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen:
- VG Köln, Beschluss 18 K 2838/09 vom 26.08.2011
Überwachung des in diesem Zusammenhang eingesetzten Personals Dritter:
- VG Köln, Urteil 18 K 6935/14, 5. Leitsatz vom 28.08.2015
Entsprechende Regeln finden sich im Sicherheitsmanagementsystem (SMS) der DB Bahnbau Gruppe GmbH.
Ende des Expander-InhaltesNachunternehmererklärung/Zusatzbescheinigung/Mitarbeiterausweis
Sollen Mitarbeitende eines externen Unternehmens bei der DB Bahnbau Gruppe GmbH unter der Sicherheitsverantwortung des EVU DB Bahnbau Gruppe GmbH zum Einsatz kommen, so werden sowohl dem Unternehmer als auch den Mitarbeitenden des Unternehmens Pflichten übertragen.
Unternehmer:
Der Unternehmer hat die in der Nachunternehmererklärung BBG beschriebenen Pflichten vor dem Ersteinsatz für die DB Bahnbau Gruppe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und mit Unterschrift deren Einhaltung zu bestätigen. Ohne das Vorliegen der unterzeichneten Nachunternehmererklärung ist ein Einsatz unter der Sicherheitsverantwortung der DB Bahnbau Gruppe GmbH nicht möglich.
Mitarbeitende von Unternehmen:
Triebfahrzeugführer benötigen eine Zusatzbescheinigung und andere Mitarbeitende im Bahnbetrieb (Wagenmeister, Zugführer, Rangierbegleiter, …) einen Mitarbeiterausweis. Die Pflichtenübertragung erfolgt mit Aushändigung der Dokumente. Die Mitarbeitenden quittieren diese im Übergabeblatt Zusatzbescheinigung bzw. im Übergabeblatt – Ausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb.
Ende des Expander-InhaltesEmpfangsbestätigungen Zusatzbescheinigung und Mitarbeiterausweis
Zusatzbescheinigung
Die Zusatzbescheinigung ist vom Triebfahrzeugführer zu unterzeichnen. Eine Kopie der unterzeichneten Zusatzbescheinigung ist zusammen mit dem Übergabeblatt Zusatzbescheinigung an unten stehende Kontaktdaten zu senden.
Mitarbeiterausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb
Der Empfang und die Einhaltung der Pflichten ist im Übergabeblatt – Ausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb zu quittieren und an die unten stehende Kontaktdaten zu senden.
Kontaktdaten: bbg-ebl@deutschebahn.com
Ende des Expander-InhaltesUnterweisungshilfen
Unterweisungshilfen erklären Sachverhalte, die wichtig sind, um einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu garantieren. Sie werden immer dann erstellt, wenn Auffälligkeiten oder Mängel im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb auftreten.
- 2019-06-06 Unterweisungshilfe Notfallmanagement
- 2019-05-06 Unterweisungshilfe Rangieren ZWB
- 2019-08-07 Unterweisungshilfe Ortskenntnis MIB
- 2021-06-30 Unterweisungshilfe 400 m-Regel MiB
- 2022-08-01 Unterweisungshilfe Vorbereitung Fahrwegbeobachtung Rf