Allgemeines

Zum Inhalt springen

Allgemeines

Allgemeines

An dieser Stelle erhalten Sie allgemeine Informationen, die für einen Einsatz für die DB Bahnbau Gruppe GmbH wichtig sind. Klicken Sie auf die unten stehenden Buttons, um Details zu erfahren.

Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Es werden aus der Sichtweise des Eisenbahnbetriebes zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden. Das Unterscheidungskriterium besteht in der Zuteilung der Trasse für eine Zugfahrt und die damit zusammenhängenden Rangierfahrten. Ist die DB Bahnbau Gruppe GmbH Trasseninhaberin, übernimmt sie die Sicherheitsverantwortung und gibt die Regeln dem Nachauftragnehmer vor. Erhält ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Kooperation die Trasse, so steht dieses in der Sicherheitsverantwortung und bestimmt die Regeln.

Diese Webseite soll die notwendigen Informationen für den Fall bereitstellen, dass die Sicherheitsverantwortung bei der DB Bahnbau Gruppe GmbH liegt.

Ende des Expander-Inhaltes
Grundsätze der Zusammenarbeit im Eisenbahnbetrieb

Der Trasseninhaber trägt die Verantwortung für die eingesetzten Personale, die Fahrzeuge und die Betriebsregeln. Neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen wurde durch die Rechtsprechung detaillierter ausgeführt, wie tiefgreifend die Maßnahmen des verantwortlichen EVU greifen müssen:

Verantwortlich für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen:

  • VG Köln, Beschluss 18 K 2838/09 vom 26.08.2011

Überwachung des in diesem Zusammenhang eingesetzten Personals Dritter:

  • VG Köln, Urteil 18 K 6935/14, 5. Leitsatz vom 28.08.2015

Entsprechende Regeln finden sich im Sicherheitsmanagementsystem (SMS) der DB Bahnbau Gruppe GmbH.

Ende des Expander-Inhaltes
Nachunternehmererklärung/Zusatzbescheinigung/Mitarbeiterausweis

Sollen Mitarbeitende eines externen Unternehmens bei der DB Bahnbau Gruppe GmbH unter der Sicherheitsverantwortung des EVU DB Bahnbau Gruppe GmbH zum Einsatz kommen, so werden sowohl dem Unternehmer als auch den Mitarbeitenden des Unternehmens Pflichten übertragen.

Unternehmer:

Der Unternehmer hat die in der Nachunternehmererklärung BBG beschriebenen Pflichten vor dem Ersteinsatz für die DB Bahnbau Gruppe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und mit Unterschrift deren Einhaltung zu bestätigen. Ohne das Vorliegen der unterzeichneten Nachunternehmererklärung ist ein Einsatz unter der Sicherheitsverantwortung der DB Bahnbau Gruppe GmbH nicht möglich.

Mitarbeitende von Unternehmen:

Triebfahrzeugführer benötigen eine Zusatzbescheinigung und andere Mitarbeitende im Bahnbetrieb (Wagenmeister, Zugführer, Rangierbegleiter, …) einen Mitarbeiterausweis. Die Pflichtenübertragung erfolgt mit Aushändigung der Dokumente. Die Mitarbeitenden quittieren diese im Übergabeblatt Zusatzbescheinigung bzw. im Übergabeblatt – Ausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb.

Ende des Expander-Inhaltes
Empfangsbestätigungen Zusatzbescheinigung und Mitarbeiterausweis

Zusatzbescheinigung

Die Zusatzbescheinigung ist vom Triebfahrzeugführer zu unterzeichnen. Eine Kopie der unterzeichneten Zusatzbescheinigung ist zusammen mit dem Übergabeblatt Zusatzbescheinigung an unten stehende Kontaktdaten zu senden.

Mitarbeiterausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb

Der Empfang und die Einhaltung der Pflichten ist im Übergabeblatt – Ausweis für Mitarbeitende im Bahnbetrieb zu quittieren und an die unten stehende Kontaktdaten zu senden.

Kontaktdaten: bbg-ebl@deutschebahn.com

Ende des Expander-Inhaltes
Unterweisungshilfen

Unterweisungshilfen erklären Sachverhalte, die wichtig sind, um einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu garantieren. Sie werden immer dann erstellt, wenn Auffälligkeiten oder Mängel im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb auftreten.

Ende des Expander-Inhaltes